Widerrufsbutton im Onlineshop: Was ist Pflicht und wie setze ich ihn um?
Kurz gesagt
Der Widerrufsbutton ist seit dem 19. Juni 2026 Pflicht für jeden, der Verbrauchern online etwas verkauft und dabei ein Widerrufsrecht gewährt (§ 356a BGB). Dein Shop braucht einen gut sichtbaren Button „Vertrag widerrufen“, ein kurzes Formular, eine zweite Schaltfläche „Widerruf bestätigen“ und eine sofortige Eingangsbestätigung per E-Mail. Fehlt das, drohen Abmahnungen und eine deutlich längere Widerrufsfrist. Prüfe deinen Shop deshalb jetzt mit der Checkliste unten.
Was ist der Widerrufsbutton überhaupt?
Kunden, die online bestellen, dürfen den Kauf in der Regel innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung rückgängig machen. Das ist das Widerrufsrecht. Bisher reichte dafür eine E-Mail, ein Brief oder das Muster-Widerrufsformular. Seit dem 19. Juni 2026 musst du zusätzlich eine elektronische Widerrufsfunktion anbieten, umgangssprachlich „Widerrufsbutton“ genannt.
Grundlage ist der neue § 356a im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB). Er setzt eine EU-Richtlinie um und wurde am 5. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Idee dahinter: Ein Widerruf soll so einfach gehen wie die Bestellung selbst. An der 14-Tage-Frist ändert sich nichts.
Nicht verwechseln: Der Kündigungsbutton gilt für laufende Verträge wie Abos und beendet sie für die Zukunft. Der Widerrufsbutton macht einen Kauf rückgängig. Wer beides anbietet, braucht zwei klar getrennte Buttons.
Wer muss den Widerrufsbutton einbauen?
Laut IHK Frankfurt betrifft die Pflicht alle Unternehmen, unabhängig von Größe, Umsatz oder Rechtsform. Entscheidend ist, wie und mit wem der Vertrag zustande kommt.
| Situation | Widerrufsbutton nötig? |
|---|---|
| Onlineshop verkauft Waren an Privatkunden | Ja |
| Dienstleistung wird über Website oder App gebucht, z. B. Kurs oder Termin mit Anzahlung | Ja, wenn ein Widerrufsrecht besteht |
| Digitale Inhalte wie Downloads oder Website-Vorlagen | Ja, solange das Widerrufsrecht nicht vorzeitig erloschen ist |
| Verkauf über Amazon, eBay, Etsy & Co. | Ja, die Plattform muss die Funktion technisch bereitstellen |
| Nur Geschäftskunden (B2B) | Nein |
| Bestellung per Telefon, Fax oder Bestellkarte | Nein |
| Reine Info-Website mit Kontaktformular, ohne Online-Vertragsschluss | Nein |
Ein Beispiel: Eine Kölner Tischlerei, die nur Angebote per E-Mail verschickt, braucht keinen Button. Verkauft sie aber Schneidebretter über einen kleinen Webshop an Privatleute, ist sie betroffen. Bei Marktplätzen bleibst du als Händler verantwortlich, auch wenn die Plattform die Technik liefert. Prüfe also, ob dein Marktplatz die Funktion anbietet.
Wie muss der Widerrufsbutton aussehen?
Das Gesetz schreibt Beschriftung und Ablauf recht genau vor. Diese Punkte musst du erfüllen:
- ✓Beschriftung: „Vertrag widerrufen“ oder eine Formulierung, die genau dasselbe bedeutet. Ein vages „Hilfe“ oder „Retoure“ reicht nicht.
- ✓Sichtbarkeit: Der Button muss hervorgehoben sein, zum Beispiel durch Farbe oder Kontrast. Ein unauffälliger Textlink zwischen AGB und Impressum genügt laut Kanzlei Noerr nicht.
- ✓Erreichbarkeit: Er muss von jeder Seite aus erreichbar sein, etwa über einen deutlich gestalteten Eintrag im Footer, also dem Fußbereich der Website.
- ✓Dauer: Er muss während der gesamten Widerrufsfrist verfügbar sein. Du darfst ihn einfach dauerhaft anzeigen, statt ihn für jeden Kunden einzeln ein- und auszublenden.
- ✓Ohne Login: Grundsätzlich muss die Funktion ohne Anmeldung funktionieren, auch für Gastbesteller. Ein Kundenkonto als Zugang reicht nur, wenn man bei dir ausschließlich mit Kundenkonto bestellen kann.
- ✓Barrierefreiheit: Der Button muss auch mit Tastatur und Screenreader bedienbar sein.
Wie läuft der Widerruf über den Button ab?
Der Ablauf hat zwei Stufen, ähnlich wie bei der Bestellung mit „Zahlungspflichtig bestellen“:
- ✓1. Kunde klickt auf „Vertrag widerrufen“ und landet auf einem kurzen Formular.
- ✓2. Er gibt nur drei Dinge an: seinen Namen, Angaben zum Vertrag (z. B. Bestellnummer oder welcher Artikel) und eine E-Mail-Adresse für die Bestätigung.
- ✓3. Er klickt auf eine zweite Schaltfläche „Widerruf bestätigen“.
- ✓4. Dein System schickt sofort eine Eingangsbestätigung per E-Mail mit dem Inhalt des Widerrufs sowie Datum und Uhrzeit des Eingangs.
Nach dem Grund für den Widerruf darfst du im Formular nicht fragen, auch nicht als Pflichtfeld. Das würde den Widerruf erschweren. Ein Freitextfeld, um einzelne Artikel aus einer Bestellung zu nennen, ist erlaubt.
Wichtig bei der Bestätigungs-E-Mail: Sie bestätigt nur den Eingang, nicht, dass der Widerruf wirksam ist. Schreibe also lieber „Wir haben deinen Widerruf am … um … erhalten und prüfen ihn“ statt „Dein Widerruf ist hiermit bestätigt“. Die Frist ist gewahrt, sobald der Kunde rechtzeitig auf „Widerruf bestätigen“ geklickt hat.
Was passiert, wenn der Widerrufsbutton fehlt?
Mitbewerber können dich abmahnen, außerdem sind Bußgelder möglich. Spürbarer ist oft die zweite Folge: Laut IHK Frankfurt verlängert sich die Widerrufsfrist auf zwölf Monate und 14 Tage, wenn du die Funktion nicht bereitstellst und nicht darüber informierst. Ein Kunde könnte dann fast ein Jahr später noch widerrufen.
Auch die Texte müssen stimmen. Die Widerrufsbelehrung muss auf die neue Funktion hinweisen und die Eingangsbestätigung ankündigen, das gesetzliche Muster dafür wurde angepasst. In der Datenschutzerklärung ergänzt du, welche Daten das Widerrufsformular erhebt und wie lange du sie speicherst. Hinweis: Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Zweifeln helfen IHK, Händlerbund oder eine Anwaltskanzlei.
Checkliste: Ist dein Widerrufsbutton rechtssicher umgesetzt?
- ✓Button mit „Vertrag widerrufen“ ist auf jeder Seite sichtbar und hebt sich farblich ab.
- ✓Formular funktioniert ohne Login, auch für Gastbestellungen.
- ✓Formular fragt nur Name, Vertragsangaben und E-Mail ab, keinen Grund.
- ✓Zweiter Schritt mit „Widerruf bestätigen“ ist vorhanden.
- ✓Eingangsbestätigung kommt sofort per E-Mail, mit Inhalt, Datum und Uhrzeit.
- ✓Widerrufsbelehrung und Datenschutzerklärung sind angepasst.
- ✓Bei Abos: Kündigungsbutton und Widerrufsbutton sind klar getrennt.
- ✓Testlauf gemacht: selbst einmal als Gast widerrufen und die E-Mail geprüft.
Frag bei deinem Shopsystem oder Plugin-Anbieter nach einer passenden Erweiterung, laut IHK sollen die Anbieter solche Plugins bereitstellen. Prüfe nach der Installation trotzdem jeden Punkt der Liste selbst. Wenn du dir das nicht zutraust oder dein Shop individuell gebaut ist, bauen wir die Funktion gern für dich ein und testen sie.
Wir prüfen deinen Onlineshop, setzen Button, Formular und Bestätigungs-E-Mail um und testen den kompletten Ablauf.
Häufige Fragen
Ab wann ist der Widerrufsbutton Pflicht?
Seit dem 19. Juni 2026. Ab diesem Tag muss jeder Onlineshop, der an Verbraucher verkauft, die elektronische Widerrufsfunktion nach § 356a BGB anbieten.
Brauche ich einen Widerrufsbutton, wenn ich nur an Firmen verkaufe?
Nein. Die Pflicht gilt nur für Verträge mit Verbrauchern. Reine B2B-Shops sind laut IHK ausgenommen.
Wo muss der Widerrufsbutton auf der Website stehen?
Er muss von jeder Seite aus erreichbar und deutlich hervorgehoben sein, etwa als farbig abgesetzter Button im Footer. Ein unauffälliger Textlink reicht nicht.
Darf ich beim Widerruf nach dem Grund fragen?
Nein, nicht im Widerrufsformular. Erlaubt sind nur Name, Angaben zum Vertrag und die E-Mail-Adresse für die Eingangsbestätigung.