Zum Inhalt
Recht

Impressum: Welche Pflichtangaben gehören auf meine Website?

von Roman Abram Zuletzt aktualisiert: 24. Oktober 2026 7 Min. Lesezeit

Kurz gesagt

Zu den Pflichtangaben im Impressum gehören nach § 5 Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) immer dein Name oder Firmenname, eine ladungsfähige Postanschrift, eine E-Mail-Adresse und eine weitere direkte Kontaktmöglichkeit, in der Praxis eine Telefonnummer. Je nach Betrieb kommen Rechtsform und Vertretungsberechtigte, Registernummer, Umsatzsteuer-ID oder Wirtschafts-ID, Aufsichtsbehörde und berufsrechtliche Angaben hinzu. Das Impressum muss von jeder Seite aus mit höchstens zwei Klicks erreichbar sein. Prüf dein Impressum mit der Checkliste unten und entferne veraltete Hinweise auf das TMG und die EU-Streitschlichtungsplattform.

Wer braucht überhaupt ein Impressum?

Ein Impressum (die Juristen sagen „Anbieterkennzeichnung“) zeigt, wer hinter einer Website steht. Pflicht ist es für alle, die im Internet geschäftsmäßig Waren oder Dienstleistungen anbieten. Das betrifft praktisch jede Firmen-Website: den Elektrobetrieb mit Leistungsübersicht genauso wie die Physiotherapie-Praxis, das Café mit Speisekarte oder den Onlineshop. Nur rein private Seiten sind ausgenommen.

Die Pflicht gilt nicht nur für die eigene Website. Laut IHK Lippe zu Detmold brauchen auch geschäftliche Auftritte auf Plattformen ein Impressum, etwa bei Facebook, LinkedIn, Xing, eBay oder Amazon Marketplace. Bei den meisten Plattformen gibt es dafür ein eigenes Feld, oder du verlinkst auf das Impressum deiner Website.

Seit dem 14. Mai 2024 steht die Pflicht im Digitale-Dienste-Gesetz (DDG). Es hat das alte Telemediengesetz (TMG) abgelöst. Inhaltlich hat sich an den Angaben kaum etwas geändert, aber wer in seinem Impressum noch „Angaben gemäß § 5 TMG“ stehen hat, sollte das korrigieren. Die Nennung des Paragrafen ist laut IHK Regensburg ohnehin nicht zwingend.

Welche Pflichtangaben gehören ins Impressum?

Welche Angaben du brauchst, hängt von deiner Rechtsform und deinem Beruf ab. Die Tabelle zeigt, was nach § 5 DDG gilt:

AngabeWer muss sie machen?Worauf achten?
Name bzw. vollständiger FirmennamealleEinzelunternehmer ohne Handelsregister: Vor- und Nachname
Ladungsfähige PostanschriftalleStraße und Hausnummer, ein Postfach reicht nicht
E-Mail-Adressealleein Kontaktformular allein genügt nicht
Telefonnummerpraktisch alle, Onlinehändler auf jeden Fallmöglichst mit Vorwahl, keine teure Sondernummer als einzige Nummer
Rechtsform und Vertretungsberechtigtez. B. GmbH, UG, AG, GbR, KGbei der GmbH die Geschäftsführer, bei Gesellschaften die vertretungsberechtigten Personen
Register und Registernummerwer im Handels-, Vereins-, Partnerschafts- oder Genossenschaftsregister stehtz. B. „Amtsgericht Köln, HRB 12345“
Umsatzsteuer-ID oder Wirtschafts-IDwer eine solche Nummer hatdie normale Steuernummer gehört nicht ins Impressum
Aufsichtsbehördenur bei genehmigungspflichtiger Tätigkeitz. B. Makler, Gastronomie, Versicherungsvermittler
Kammer, Berufsbezeichnung, Berufsrechtreglementierte Berufez. B. Ärzte, Steuerberater, Architekten, Gesundheitshandwerke
Hinweis auf Abwicklung oder LiquidationAG, KGaA, GmbH in Abwicklungnur in diesem Sonderfall

Zur Umsatzsteuer-ID: Du musst sie nur angeben, wenn du eine hast. Beantragen musst du sie dafür nicht. Hast du keine, aber schon eine Wirtschafts-Identifikationsnummer, gehört diese hinein. Die Wirtschafts-ID wird laut ZDH seit Ende 2024 automatisch und ohne Antrag zugeteilt, du bekommst sie also per Post vom Bundeszentralamt für Steuern, sobald du an der Reihe bist.

Was gilt für Handwerksbetriebe, Praxen und Kleinunternehmer?

Handwerk: Nach den Hinweisen des Zentralverbands des Deutschen Handwerks (ZDH) brauchen die meisten Handwerksbetriebe keine Aufsichtsbehörde im Impressum. Eine behördliche Zulassung, die genannt werden muss, betrifft laut ZDH im Handwerk nur bevollmächtigte Bezirksschornsteinfeger und Büchsenmacher. Für die Gesundheitshandwerke (Augenoptiker, Hörakustiker, Zahntechniker, Orthopädietechniker, Orthopädieschuhmacher) kommen zusätzlich die zuständige Handwerkskammer, die gesetzliche Berufsbezeichnung, Deutschland als Staat der Berufszulassung und die Handwerksordnung als Berufsrecht dazu. Die Handwerkskammer darfst du natürlich trotzdem freiwillig nennen.

Praxen und Kanzleien: Ärztinnen, Zahnärzte, Apothekerinnen, Steuerberater oder Architektinnen üben meist einen sogenannten reglementierten Beruf aus. Das heißt: Der Beruf ist gesetzlich geschützt und an eine Zulassung gebunden. Dann gehören Kammer, gesetzliche Berufsbezeichnung, der Staat, der sie verliehen hat, und die geltenden berufsrechtlichen Regeln samt Hinweis, wo man sie nachlesen kann, ins Impressum. Was genau für deinen Beruf gilt, sagt dir deine Kammer.

Kleinunternehmer und Selbstständige: Auch ohne Umsatzsteuer-ID brauchst du ein Impressum mit vollem Namen, Anschrift, E-Mail und Telefon. Wer von zu Hause arbeitet, muss trotzdem eine Anschrift angeben, unter der er Post und Schriftstücke erhält.

Was ist veraltet und sollte raus?

Viele Impressen wurden vor Jahren mit einem Generator erstellt und nie wieder angeschaut. Diese Punkte findest du dort häufig, sie sind aber überholt:

  • ✓Link zur EU-Streitschlichtungsplattform (OS-Plattform): Die Plattform wurde am 20. Juli 2025 eingestellt. Laut IHK Lippe zu Detmold besteht keine Hinweispflicht mehr, alte Hinweise sollten entfernt werden, weil sie irreführend sein können.
  • ✓„Angaben gemäß § 5 TMG“: Das TMG gilt seit Mai 2024 nicht mehr. Schreib „Angaben gemäß § 5 DDG“ oder lass die Paragrafen ganz weg.
  • ✓„Verantwortlich nach § 55 RStV“: Der Rundfunkstaatsvertrag wurde ersetzt. Die richtige Angabe lautet „Verantwortlich i. S. d. § 18 Abs. 2 MStV“. Sie ist nur nötig, wenn du journalistisch-redaktionelle Inhalte anbietest, etwa einen Blog mit regelmäßigen Fachbeiträgen.
  • ✓Steuernummer: Sie muss nicht ins Impressum, und du kannst sie dort streichen.

Unabhängig vom Impressum musst du laut IHK Lippe zu Detmold auf der Website angeben, ob du an Verfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilnimmst. Das ist eine außergerichtliche Stelle, die bei Streit mit Kunden vermittelt. Betriebe mit höchstens zehn Beschäftigten sind von dieser Pflicht ausgenommen. Ein kurzer Satz wie „Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen“ genügt, wenn er auf dich zutrifft.

So prüfst du dein Impressum in 10 Minuten

  • ✓1. Öffne deine Website auf dem Handy und klicke auf eine beliebige Unterseite. Findest du von dort den Link „Impressum“ mit höchstens zwei Klicks, ohne lange zu suchen? Üblich ist der Link im Fußbereich jeder Seite.
  • ✓2. Vergleiche Name, Rechtsform und Anschrift mit deinem Handelsregisterauszug oder deiner Gewerbeanmeldung. Ist die Adresse nach einem Umzug noch aktuell?
  • ✓3. Schreib eine Test-E-Mail an die angegebene Adresse und ruf die Telefonnummer an. Kommt beides an?
  • ✓4. Prüfe Registernummer, Umsatzsteuer-ID und bei GmbHs die Namen der Geschäftsführer. Hat sich dort etwas geändert?
  • ✓5. Streiche veraltete Hinweise: TMG, RStV, Link zur OS-Plattform, Steuernummer.
  • ✓6. Prüfe auch deine Profile bei Facebook, Instagram, LinkedIn oder eBay: Gibt es dort ein Impressum oder einen Link auf das Impressum der Website?
  • ✓7. Achte darauf, dass das Impressum als normaler Text auf der Seite steht und nicht als Bild. So können es auch Screenreader vorlesen, und du musst nur eine Stelle aktualisieren.

Was passiert, wenn das Impressum fehlt oder falsch ist?

Ein fehlendes, falsches oder unvollständiges Impressum kann als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Häufiger sind laut IHK Regensburg aber Abmahnungen durch Mitbewerber oder Verbände, weil ein mangelhaftes Impressum als Wettbewerbsverstoß gilt. Dann folgen meist Anwaltskosten von einigen hundert Euro und eine Unterlassungserklärung, die bei einem erneuten Fehler teuer werden kann.

Die gute Nachricht: Ein korrektes Impressum kostet nichts außer ein paar Minuten Zeit. Kostenlose Merkblätter bekommst du bei deiner IHK oder Handwerkskammer. Dieser Artikel ersetzt keine Rechtsberatung. Bei Sonderfällen wie mehreren Standorten, reglementierten Berufen oder einer laufenden Abmahnung frag deine Kammer oder eine Anwältin.

Wir bei Online-Helfer bauen das Impressum auf jeder Website so ein, dass es von jeder Seite aus erreichbar ist, als echter Text und an einer Stelle zentral gepflegt. Die Inhalte stimmst du mit deiner Kammer oder deinem Rechtsbeistand ab.

Website-Check anfragen →

Wir prüfen, ob Impressum, Datenschutz-Link und Pflichtseiten auf deiner Website richtig erreichbar sind.

Häufige Fragen

Muss ich meine Privatadresse ins Impressum schreiben?

Du brauchst eine ladungsfähige Postanschrift, unter der du Post und Schriftstücke erhältst. Ein Postfach oder nur eine E-Mail-Adresse reicht nicht. Hast du keine Geschäftsadresse, ist das meist deine Wohnadresse.

Muss eine Telefonnummer ins Impressum?

Das Gesetz verlangt neben der E-Mail eine weitere direkte Kontaktmöglichkeit. In der Praxis ist das die Telefonnummer, für Onlinehändler ist sie ohnehin Pflicht. Die IHKs empfehlen, sie anzugeben.

Braucht mein Instagram- oder Facebook-Profil ein Impressum?

Ja, wenn du das Profil geschäftlich nutzt. Am einfachsten verlinkst du im Profil auf das Impressum deiner Website, so dass es mit höchstens zwei Klicks erreichbar ist.

Muss der Link zur OS-Plattform noch ins Impressum?

Nein. Die EU-Streitschlichtungsplattform wurde am 20. Juli 2025 eingestellt. Alte Hinweise und Links darauf solltest du entfernen.

Quellen

Weiterlesen

Erstgespräch

Bereit für den nächsten Schritt?

Lassen Sie uns in einem kostenlosen, unverbindlichen Gespräch herausfinden, wie wir Ihre digitale Performance und Reichweite verbessern.

Termin anfragen